Im Namen elterlicher Verantwortung

bedeutet, dass es das Ziel des Vereines ist, die Verantwortung für die Kinder zu tragen, sie nicht abzugeben und sie wieder zurück zu bekommen!

Die Gesetze dazu sind vorhanden, doch die Umsetzung braucht die Solidarität der Mütter und Väter.

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Art. 8 der EMRK

Das Recht auf Familienleben ist ein grundlegendes Menschenrecht und von Art. 8 der EMRK geschützt. Ziel ist, die Verbundenheit zwischen Kindern und Elternteil zu bewahren oder herzustellen, und das auf Blutsverwandtschaft zwischen Elternteil und Kind beruhende Naheverhältnis aufrecht zu erhalten.

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§ 137 ABGB

(1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.

(2) Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.

Art. 2 BVG

Art. 2 BVG Rechte des Kindes:

Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen

Unser Solidaritätsverein hilft:

  • Familien in Trennungskrisen. Die dafür verantwortlichen Institutionen machen die Konflikte oft nur noch schlimmer! Sie kosten den Familien und den Steuerzahlern viel Geld ohne Nutzen zu bringen!
  • Wir arbeiten ehrenamtlich, beraten und begleiten bei Obsorgestreitigkeiten, Kontaktrechtsfragen, Kindesabnahmen und finanziellen Fragen zu Unterhalt und Scheidung.
  • Wir beraten telefonisch, per E-mail oder wenn möglich in persönlichen Gesprächen. 
  • Wir helfen, überhaupt zu verstehen, wie solche Amtsdokumente zu „lesen“ sind, helfen bei Anträgen oder begleiten zu Ämtern, Gerichten und anderen Gesprächen. 
  • Wir coachen Mütter und Väter, damit sie in den Verfahren besser bestehen können.
  • Wir erheben und evaluieren viele Fallgeschichten und können aus diesen Erfahrungen nicht nur im Einzelfall helfen, sondern auch allgemeine Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage ausarbeiten und der Öffentlichkeit unterbreiten.

Kontaktieren Sie uns, unterstützen Sie uns, finanziell und durch Mitarbeit

Die Sehnsucht nach einer Familie zählt zu den größten Wünschen und Hoffnungen….

Das Jugendamt hat deine Kinder abgeholt, und du weißt nicht einmal wo sie untergebracht wurden!

„Ich lass mich scheiden, die Kinder wirst du nicht wiedersehen, aber du wirst für sie bezahlen müssen!“

„Die Kinder wollen dich ja gar nicht sehen!“ sagt der bisherige Lebenspartner, die bisherige Lebenspartnerin.

Du hast dir Hilfe  von Anwälten, Gerichten, Beratungsstellen und Ämtern erhofft. 

Für alles musst du bezahlen, bis nichts mehr da ist, außer Schulden.

Du wolltest ja nur eine Familie! Jetzt hast du alles verloren: das Haus, die Arbeit, die Ersparnisse und die Gesundheit.

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So haben alle vorher gedacht und geredet:

„Das kann mir ja nicht passieren!“

„Das gibt es nur, wenn etwas ganz Schlimmes vorgefallen ist oder wenn jemand etwas Unrechtes gemacht hat!

Doch nachher:

„Hätte ich das nicht selber erlebt, ich hätte nie geglaubt, dass es so etwas überhaupt gibt“.

Tausend mal haben wir diese Sätze schon gehört, und deshalb gibt es uns.